Volumenlizenzen
Im Rahmen von Volumenlizenzverträgen kaufen Unternehmen mehrere Lizenzen, für welche sie einen Downloadlink oder eine Masterkopie erhalten. Die Software wird dann auf der vorgesehenen Anzahl an Computern installiert. Mit einer Lizenz kann dabei ein Rechner lizensiert werden. Privatpersonen können Volumenlizenzen legal erwerben und nutzen, auch wenn diese ursprünglich für Unternehmen mit Volumenlizenzverträgen vorgesehen waren. Der EuGH bestätigte den legalen Erwerb von gebrauchten Aktivierungsschlüsseln aus Volumenlizenzen. Hierbei findet der Erschöpfungsgrundsatz aus dem Urheberrecht (UrhG) Anwendung, welcher besagt, dass das Recht des Urhebers auf Verbreitung erschöpft ist, sobald er sein Werk (beispielsweise Software) erstmalig auf den Markt gebracht hat. Er hat somit keinen Einfluss darauf, ob und an wen der Ersterwerber das Produkt weiterveräußert. (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG – Erschöpfungsgrundsatz gilt auch für Software.